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Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

PKW-Anhänger - was darf ich und was brauche ich?

15.05.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer vor 1999 seinen Führerschein gemacht hat, ist im Besitz der Führerscheinklasse 3. Mit diesem ist man gut bedient, wenn es um das Ziehen von Anhängern geht. Er erlaubt dem Inhaber das Führen von Gespannen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von 7,5 Tonnen. Voraussetzung ist natürlich, dass das Auto den Hänger ziehen darf. Mit dem Autoführerschein seit 1999 hat sich das allerdings geändert. Um mit dem Führerschein der Klasse B ein schweres Gespann zu steuern, muss erst einmal gerechnet werden: Ist die zGM des Anhängers höher als 750 kg, darf die Fahrzeugkombination ein Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschreiten. „Wer mit Anhänger fahren möchte, sollte sich zwei Fragen stellen“, meint Fahrschulinhaber #userInhaber# von der #userName#. „Erstens: Ist mein Fahrzeug geeignet für das anzuhängende Gewicht? Zweitens: Darf ich das Gespann mit meinem Führerschein überhaupt steuern?“ Für Gespanne größer 3,5 Tonnen wird ein separater Anhängerführerschein benötigt. Seit 2013 gibt es diesen in zwei Versionen: als Eintrag B96 und als Fahrerlaubnis der Klasse BE. #userInhaber# erklärt den Unterschied: „Für Gespanne mit mittelschweren Anhängern reicht es, eine Fahrerschulung nach B96 zu machen. Damit dürfen alle Kombinationen gesteuert werden, deren zGM insgesamt 4.250 kg nicht übersteigt. Darunter fallen zum Beispiel die meisten Wohnwagengespanne. Die Fahrerlaubnis der Klasse BE hingegen, berechtigt zum Ankoppeln schwerer Anhänger oder Sattelanhänger, die selbst eine zGM von bis zu 3.500 kg haben.“ Informationen zu Anhängerausbildung: Um den Eintrag B96 zu erhalten, reicht es, insgesamt sieben Stunden theoretischen und praktischen Unterricht nachzuweisen. Die Ausbildung für die Klasse BE ist dagegen deutlich umfangreicher und endet mit einer praktischen Prüfung. „Wenn Sie größere Gespanne steuern möchten, sollten Sie sich gut überlegen, für welche Option Sie sich entscheiden", rät #userInhaber#. „Gehen Sie dabei nicht nur vom Heute aus. Die zGM von 4.250 kg beim Eintrag B96 kann schnell überschritten sein, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät #userInhaber#, den passenden Anhängerführerschein gleich mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren, um beim Steuern von Gespannen von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein. Zur richtigen Anhänger-Klasse berät #userInhaber# Interessenten gern telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Frühjahrsfit für den PKW

02.05.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

Wer sein Auto nach dem Winter durchchecken lässt, fährt sicherer Viele Autofahrer glauben, mit einem Wechsel von Winter- auf Sommerreifen sei es im Frühling getan. Ein Irrtum: Experten empfehlen zum Beginn der warmen Jahreszeit eine gründliche Reinigung und den Check auf eventuelle Winterschäden. „Werden Schmutz und Streugut jetzt nicht entfernt, können sie später Probleme verursachen“ „Besonders wichtig ist eine Reinigung des Unterbodens – sonst hat der Rost freie Bahn.“ Auch die Karosserie braucht jetzt neuen Schutz. Hat der Lack Kratzer bekommen, sollten sie vor der Versiegelung ausgebessert werden. Neben dem Besuch in der Waschanlage steht eine gründliche Reinigung des Innenraums an. „Wenn die Sonne durch die Scheiben scheint, können Schlieren die Sicht verschlechtern. Deshalb sollte jetzt gründlich von innen geputzt werden. Feuchte Fußmatten trocknet man am besten draußen.“ Nach dem Winter ist auch ein Check in der Werkstatt ratsam. Hier wird die Elektrik kontrolliert, Batterie und Stoßdämpfer werden geprüft. Öl, Kühl- und Reinigungsflüssigkeit gegebenenfalls wieder aufgefüllt. Sollten am Auspuff Risse oder Löcher entstanden sein, müssen diese zugeschweißt werden. Die Wischerblätter sollten, sofern das Gummi porös geworden ist, ausgetauscht und Tür- und Fensterdichtungen sowie die Schlösser gereinigt und eingefettet werden. Auch eine Motorreinigung kann angebracht sein, um Ablagerungen und Korrosion zu entfernen. „Wer sein Auto jetzt auf Vordermann bringt, muss sich später nicht über Schäden ärgern. Ist zum Beispiel der Auspuff erst einmal durchgerostet, wird es teuer“. „Aber vor allem geht man so sicher, sich selbst und andere im Straßenverkehr nicht zu gefährden.“ Natürlich ist für eine sichere Fahrt auch wichtig, die Sommerreifen rechtzeitig wieder aufzuziehen: Ab Temperaturen von +7° C sorgen sie für eine optimale Straßenlage und besseres Kurven- und Bremsverhalten.

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