Fakten zum Begleiteten Fahren:
Beginn der Ausbildung: mit 16 1/2 Jahren
Theorieprüfung: frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres
* Nach Bestehen der praktischen Prüfung wird eine Prüfbescheinigung erteilt, die als Führerschein
gilt und mitzuführen ist. Die Begleiter müssen darin aufgeführt werden.
* Die Fahrerlaubnis gilt NUR (!) in Deutschland und Österreich
* Erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres darf ohne Begleitung gefahren werden, wenn der Karten -
führerschein, der auf ANtrag erteilt wird, ausgehändigt ist.
* Die Führerscheinklasse B schließt die Klasse AM und L ein. Eine Begleitperson ist hier
nicht erforderlich.
* Für Personen, die sich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen halten, wird ein Bußgeld fällig
und die Fahrerlaubnis kann entzogen werden.
Anforderungen für die Begleitperson:
* Mindestalter: 30 Jahre
* Fahrerlaubnisbesitz: mindestens 5 Jahre ( ohne Unterbrechung )
* Punktezahl im Verkehrszentralregister: maximal 3
* Promillezahl: unter 0,5