Fakten zum Begleiteten Fahren:

Beginn der Ausbildung: mit 16 1/2 Jahren

Theorieprüfung: frühestens 1 Monat vor Erreichen des 17. Lebensjahres

* Nach Bestehen der praktischen Prüfung wird eine Prüfbescheinigung erteilt, die als Führerschein 

  gilt und mitzuführen ist. Die Begleiter müssen darin aufgeführt werden.

* Die Fahrerlaubnis gilt NUR (!) in Deutschland und Österreich

* Erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres darf ohne Begleitung gefahren werden, wenn der Karten -

  führerschein, der auf ANtrag erteilt wird, ausgehändigt ist.

* Die Führerscheinklasse B schließt die Klasse AM und L ein. Eine Begleitperson ist hier

  nicht erforderlich.

* Für Personen, die sich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen halten, wird ein Bußgeld fällig

  und die Fahrerlaubnis kann entzogen werden.

 

Anforderungen für die Begleitperson:

* Mindestalter: 30 Jahre

* Fahrerlaubnisbesitz: mindestens 5 Jahre ( ohne Unterbrechung )

* Punktezahl im Verkehrszentralregister: maximal 3

* Promillezahl: unter 0,5